Sie sind hier: Anwalt-Schmidt.de  > Recht - Aktuell  > Düsseldorfer Tabelle Druckversion: PDF

 

Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt

Die Düsseldorfer Tabelle wird herausgegeben von den Familiensenaten des OLG Düsseldorf. Sie dient als Richtschnur für die Festetzung des Kindesunterhalts. Die derzeit gültige Fassung wird nachstehend zum download wiedergegeben.

 

Keine neue Düsseldorfer Tabelle für 2012

Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben werden. Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fort, weil weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern. In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.